Forderungsprüfung
Covessa GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Covessa GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 36c IN 1718/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 1718/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 167305
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 09.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36c IN 1718/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Covessa GmbH,
Kurfürstendamm 15, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Clifford Turrell
Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 167305
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62-68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Covessa GmbH,
Kurfürstendamm 15, 10719 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Clifford Turrell
Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 167305
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62-68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.02.2026