Sicherungsmaßnahme

contexxt.ai Technologies GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur contexxt.ai Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2025, Aktenzeichen 106 IN 71/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
106 IN 71/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 109237
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
28.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
JR Günter Staab
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
26.705 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung von Software und die Erbringung von Beratungsleistung jeweils zur Analyse und Weiterentwicklung der Digitalisierungsreife von Unternehmen mittels wissenschaftlicher Methoden sowie Verfahren der Datenanalyse und der künstlichen Intelligenz.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 71/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109237 eingetragenen contexxt.ai Technologies GmbH, Starterzentrum , Geb. A1.1 Campus, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Katthöfer,

ist am 21.11.2025, um 11:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

106 IN 71/25
Amtsgericht Saarbrücken, 21.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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