Insolvenzbekanntmachung

contexxt.ai Technologies GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur contexxt.ai Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 106 IN 71/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
106 IN 71/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 109237
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
09.02.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
26.705 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung von Software und die Erbringung von Beratungsleistung jeweils zur Analyse und Weiterentwicklung der Digitalisierungsreife von Unternehmen mittels wissenschaftlicher Methoden sowie Verfahren der Datenanalyse und der künstlichen Intelligenz.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 71/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109237 eingetragenen contexxt.ai Technologies GmbH, Starterzentrum Geb. A1.1, Campus, 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Katthöfer,

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des Übertragungsvertrages mit HC Digital Services GmbH vom 29.12.2025, bestimmt auf

Donnerstag, 19.03.2026, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 71/25
Amtsgericht Saarbrücken, 09.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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