Sicherungsmaßnahme

Containerdienst Jürgen Schielke GmbH

Bottrop

Das Amtsgericht Essen hat zur Containerdienst Jürgen Schielke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2020, Aktenzeichen 161 IN 26/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 26/20
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB HRB 5000
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.03.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Klein
Im Handelsregister seit
1992
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb einer Firma zur Vermietung und zum Transport von Containern sowie Abbruch- und Erdbewegungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 26/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 5000
eingetragenen Containerdienst Jürgen Schielke GmbH, Am Kämpchen 116, 46238
Bottrop, zur Zeit führungslos

ist am 05.03.2020, um 12:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

161 IN 26/20
Amtsgericht Essen, 05.03.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Sicherungsmaßnahme
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