Sicherungsmaßnahme
Concept SBM GmbH
Metelen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Concept SBM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.06.2024, Aktenzeichen 71 IN 34/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 34/24
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 11924
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.06.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Eric Coordes
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 34/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 48565 Steinfurt
ist am 07.06.2024, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 34/24
Amtsgericht Münster, 07.06.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 48565 Steinfurt
ist am 07.06.2024, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 34/24
Amtsgericht Münster, 07.06.2024