Forderungsprüfung
Concept SBM GmbH
Metelen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Concept SBM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 71 IN 34/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 34/24
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 11924
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 48565 Steinfurt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 34/24
Amtsgericht Münster, 15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11924 eingetragenen Concept SBM GmbH, Heinrich-Schlick-Str. 2, 48629 Metelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wachsmuth, Anne-Frank-Ring 136, 48565 Steinfurt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 34/24
Amtsgericht Münster, 15.10.2026