Sicherungsmaßnahme
Colonia Reisemobile GmbH
Neuss
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Colonia Reisemobile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 502 IN 168/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 168/26
- Registerbezug
- Neuss, HRB 21751
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christin Malsch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 168/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21751 eingetragenen Colonia Reisemobile GmbH, Norfer Kirchstraße 39, 41469 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Poltner,
ist am 10.07.2026, um 11:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christin Malsch, Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
502 IN 168/26
Amtsgericht Düsseldorf, 10.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21751 eingetragenen Colonia Reisemobile GmbH, Norfer Kirchstraße 39, 41469 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Poltner,
ist am 10.07.2026, um 11:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christin Malsch, Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
502 IN 168/26
Amtsgericht Düsseldorf, 10.07.2026