Schlusstermin
CMP International AG
Hennef
Das Amtsgericht Bonn hat zur CMP International AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2025, Aktenzeichen 99 IN 192/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 192/19
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 14519
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.09.2025
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Grundkapital
- 80.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung und eigene Umsetzung von digitalen Konzepten sowie die Überlassung von Rechten zur Umsetzung digitaler Konzepte an Dritte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 192/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14519 eingetragenen CMP International AG, Löhestr.18, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Wilfried Maiworm, Ludwig-Kons-Str.5, 50129 Bergheim
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 192/19
Amtsgericht Bonn, 22.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14519 eingetragenen CMP International AG, Löhestr.18, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Wilfried Maiworm, Ludwig-Kons-Str.5, 50129 Bergheim
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 192/19
Amtsgericht Bonn, 22.09.2025