Insolvenzbekanntmachung
CM Creativbau & Montage GmbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur CM Creativbau & Montage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.11.2022, Aktenzeichen 554 IN 1039/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1039/19
- Registerbezug
- Dresden, HRB HRB 29557
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 22.11.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 554 IN 1039/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 08.12.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Tagesordnung:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung, dass der Insolvenzverwalter einen Rechtsstreit weder gegen die UW Projektmanagement GmbH noch deren Gesellschafter/Geschäftsführer aufnehmen soll -
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 554 IN 1039/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH, Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 08.12.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Tagesordnung:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung, dass der Insolvenzverwalter einen Rechtsstreit weder gegen die UW Projektmanagement GmbH noch deren Gesellschafter/Geschäftsführer aufnehmen soll -
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.