Forderungsprüfung

CM Creativbau & Montage GmbH

Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat zur CM Creativbau & Montage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2019, Aktenzeichen 554 IN 1039/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
554 IN 1039/19
Registerbezug
Dresden, HRB HRB 29557
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
02.10.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 1039/19

554 / 532 IN 1039/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CM Creativbau & Montage GmbH,
Gasanstaltstraße 23, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 0
vertreten durch den Geschäftsführer Josip Marinic

- wurde am 01.10.2019 um 16:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Thomas Pilz, Walther-Wolff-Straße 4, 01855 Sebnitz, Telefax:
035971 52750 Email geschäftlich: info@ra-steffenklein.de Telefon geschäftlich:
035971 809721

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
12.11.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
01.01.2020 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

532 IN 1039/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.10.2019

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung