Forderungsprüfung
City Druck GmbH Erfurt Druckerei und Verlag GmbH
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat zur City Druck GmbH Erfurt Druckerei und Verlag GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 177 IN 3/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 3/26
- Registerbezug
- Jena, HRB 108089
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1995
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung von Drucksachen, das Betreiben eines Verlages sowie alle Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
177 IN 3/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
City Druck GmbH Erfurt Druckerei und Verlag GmbH, Gustav-Tauschek-Straße 1, 99099 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Kirchner
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24, 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 25.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
City Druck GmbH Erfurt Druckerei und Verlag GmbH, Gustav-Tauschek-Straße 1, 99099 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Kirchner
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24, 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 25.08.2026