Sicherungsmaßnahme

CF Carbons GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur CF Carbons GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 1437/26 C-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1437/26 C-77-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 92599
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
07.09.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Martin Obermüller
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
125.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von fluorierten Stoffen und Produkten, insbesondere fluorierten organischen Stoffen und Produkten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1437/26 C-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CF Carbons GmbH, Brüningstraße 50, 65926 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92599), vertr. d.: 1. Herbert Zweck, (Geschäftsführer), 2. Klaus Kuhlage, (Geschäftsführer), ist am 07.09.2026 um 09:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.09.2026
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