Forderungsprüfung
Cesonia GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Cesonia GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2025, Aktenzeichen 1507 IN 3425/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 3425/23
- Registerbezug
- München, HRB 247638
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1507 IN 3425/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cesonia GmbH, Edelsbergstraße 8, 80686 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sontheim Korbinian
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247638
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cesonia GmbH, Edelsbergstraße 8, 80686 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sontheim Korbinian
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247638
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.09.2025