Forderungsprüfung

CENTRUM Frankfurt, Goethestraße GmbH & Co. KG

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur CENTRUM Frankfurt, Goethestraße GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2026, Aktenzeichen 501 IN 228/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 228/24
Registerbezug
Düsseldorf, HRA 26680
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.02.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Frank Kebekus

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 228/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 26680 eingetragenen CENTRUM Frankfurt, Goethestraße
GmbH & Co. KG, Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 95304 eingetragene CENTRUM Frankfurt, Goethestraße
Verwaltungs GmbH , Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Purps,

wird angeordnet:

Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02. März 2026 bei dem Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf

schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

501 IN 228/24
Amtsgericht Düsseldorf, 02.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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