Forderungsprüfung
CEMO Service GmbH
Friedberg (Hessen)
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur CEMO Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2021, Aktenzeichen 60 IN 86/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Aktenzeichen
- 60 IN 86/18
- Registerbezug
- Friedberg (Hessen), HRB 8522
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 17.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr. 60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO
Service GmbH, Raiffeisenstraße 4a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg
(Hessen), HRB 8522),
vertreten durch:
Dzhemal Ismail Redzheb, Kaiserstraße 41, 61169 Friedberg (Hessen),
(Geschäftsführer),
wird gem. § 5 InsO für die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht
nachrangiger Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet und
besondere Gläubigerversammlung zur Prüfung der bis zum 30.04.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderung/en im schriftlichen
Verfahren bestimmt auf den 28.05.2021.
Der Verwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
21.05.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen
sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der
Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete
Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.03.2021
Service GmbH, Raiffeisenstraße 4a, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg
(Hessen), HRB 8522),
vertreten durch:
Dzhemal Ismail Redzheb, Kaiserstraße 41, 61169 Friedberg (Hessen),
(Geschäftsführer),
wird gem. § 5 InsO für die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht
nachrangiger Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet und
besondere Gläubigerversammlung zur Prüfung der bis zum 30.04.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderung/en im schriftlichen
Verfahren bestimmt auf den 28.05.2021.
Der Verwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
21.05.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen
sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der
Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete
Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.03.2021