Forderungsprüfung
CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Kassel
Das Amtsgericht Kassel hat zur CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2025, Aktenzeichen 666 IN 125/21 h.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 125/21 h
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17837
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 19.03.2025
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 18.03.2025
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 18.03.2025