Schlusstermin
CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Kassel
Das Amtsgericht Kassel hat zur CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 666 IN 125/21 h.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 125/21 h
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17837
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.04.2026
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle des Schlusstermins (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
666 IN 125/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterholzstraße 52, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17837), vertr. d.: 1. CED Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterholzstraße 52, 34123 Kassel, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dominik Ropel, GF CED UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Entenbühl 12, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 01.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 30.03.2026
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 01.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 30.03.2026