Forderungsprüfung
CBL GmbH
Reutlingen
Das Amtsgericht Neuwied hat zur CBL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.04.2025, Aktenzeichen 21 IN 143/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuwied
- Aktenzeichen
- 21 IN 143/23
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 56979
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 04.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
21 IN 143/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CBL GmbH, c/o Gerd-Joachim Schubert, Wöhrwoldweg 24, 72766 Reutlingen (AG Düsseldorf, HRB 56979), vertr. d.: 1. Alejandro Garcia Leo, SPANIEN, (Geschäftsführer), 2. Jeronimo Jonathan Garcia Leo, SPANIEN, (Geschäftsführer), 3. Oliver Garcia Leo, SPANIEN, (Geschäftsführer), 4. Jeronimo Garcia Villanueva, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 04.04.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 04.04.2025