Insolvenzbekanntmachung
Cashme GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Cashme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 70b IN 9/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70b IN 9/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 118169
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 9/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Cashme GmbH, Mittelstraße 44, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tristan Arman André Sadegh Pirouz, Mittelstraße 44, 50672 Köln
wird der Beschluss vom 01.05.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum wie folgt lautet:
01.05.2026
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Köln, 06.07.2026
Amtsgericht
70b IN 9/26
Amtsgericht Köln, 07.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Cashme GmbH, Mittelstraße 44, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tristan Arman André Sadegh Pirouz, Mittelstraße 44, 50672 Köln
wird der Beschluss vom 01.05.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum wie folgt lautet:
01.05.2026
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Köln, 06.07.2026
Amtsgericht
70b IN 9/26
Amtsgericht Köln, 07.07.2026