Insolvenzbekanntmachung
CAS-TEC GmbH
Castrop-Rauxel
Das Amtsgericht Dortmund hat zur CAS-TEC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2026, Aktenzeichen 252 IN 46/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 252 IN 46/24
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 32252
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Prozess- und IT-Beratung sowie der Verkauf von Hard- und Softwarekomponenten
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 46/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32252 eingetragenen CAS-TEC GmbH, Am Scheitensberg 24, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Kalveram,
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 19.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung zur Vergleichsvereinbarung mit Herrn Thorsten Leske über die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 20.000,00 € durch diesen zur Abgeltung eines etwaig gegen Herrn Leske bestehenden Schadensersatzanspruches resultierend aus einem streitigen Verstoß gegen das gesellschaftsvertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 05.02.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
252 IN 46/24
Amtsgericht Dortmund, 10.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32252 eingetragenen CAS-TEC GmbH, Am Scheitensberg 24, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Kalveram,
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 19.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung zur Vergleichsvereinbarung mit Herrn Thorsten Leske über die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 20.000,00 € durch diesen zur Abgeltung eines etwaig gegen Herrn Leske bestehenden Schadensersatzanspruches resultierend aus einem streitigen Verstoß gegen das gesellschaftsvertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 05.02.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
252 IN 46/24
Amtsgericht Dortmund, 10.02.2026