Vergütungsfestsetzung
Carstens Projektbau GmbH
Wurster Nordseeküste
Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Carstens Projektbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2023, Aktenzeichen 12 IN 10/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cuxhaven
- Aktenzeichen
- 12 IN 10/22
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 208916
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.02.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Planung und Ausführung von Hochbauarbeiten (z. B. Zimmerei sowie Maurer- und Stahlbetonarbeiten), die Planung und Ausführung von Betoninstandsetzungsarbeiten sowie die Projektentwicklung.
Veröffentlichungstext
12 IN 10/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carstens Projektbau GmbH, Wanhödener Str. 5, 27639 Wurster Nordseeküste, vertr. d. den Geschäftsführer Heiko Carstens (AG Tostedt, HRB 208916), wird dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann die Zustimmung erteilt, der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen gemäß der folgenden Berechnung zu entnehmen: EUR Vorschuss auf die Nettovergütung nach der InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Vorschuss auf die Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Vorschuss auf die Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 30.01.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden. Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt. Das Insolvenzverfahren wurde am 01.04.2022 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an. Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 30.01.2023 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung. Es wird eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von 10.942,99 EUR. Es wird ein Vorschuss in Höhe von 80% der Regelvergütung beantragt, mithin EUR. Die Auslagen waren jedoch anders als beantragt lediglich auf Basis des festgesetzten Anteils der Regelvergütung zu berechnen. Abweichend von dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.01.2023 ist der Vorschuss also lediglich in Höhe von EUR zu gewähren.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.02.2023
EUR Vorschuss auf die Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Vorschuss auf die Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 30.01.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden. Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt. Das Insolvenzverfahren wurde am 01.04.2022 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an. Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 30.01.2023 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung. Es wird eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von 10.942,99 EUR. Es wird ein Vorschuss in Höhe von 80% der Regelvergütung beantragt, mithin EUR. Die Auslagen waren jedoch anders als beantragt lediglich auf Basis des festgesetzten Anteils der Regelvergütung zu berechnen. Abweichend von dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.01.2023 ist der Vorschuss also lediglich in Höhe von EUR zu gewähren.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.02.2023