Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Antec ARS GmbH vertreten durch den Geschäftsführer
Beverstedt
Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Antec ARS GmbH vertreten durch den Geschäftsführer eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 12 IN 84/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cuxhaven
- Aktenzeichen
- 12 IN 84/17
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 202153
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Anlagenbau, Rohrleitungsbau und Stahlbau sowie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung.
Veröffentlichungstext
12 IN 84/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antec ARS GmbH vertr. d. den Geschäftsführer, Alte Bundesstraße 9, 27616 Beverstedt (AG Tostedt, HRB 202153), vertr. d.: Thomas Antholz, Bockhooper Straße 25a, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 14.10.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 14.10.2026