Forderungsprüfung
Carp + Hones Guss GmbH
Ennepetal
Das Amtsgericht Hagen hat zur Carp + Hones Guss GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2021, Aktenzeichen 106 IN 90/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 90/20
- Registerbezug
- Hagen, HRB HRB 10052
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von sowie der Handel mit und der Vertrieb von Stahlgussprodukten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 90/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen
Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten
durch Herrn Steffen Liebich, Hülser Str. 810, 47803 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 19.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen,
Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
106 IN 90/20
Amtsgericht Hagen, 24.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10052 eingetragenen
Carp + Hones Guss GmbH, Hagener Str. 140, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten
durch Herrn Steffen Liebich, Hülser Str. 810, 47803 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 19.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen,
Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
106 IN 90/20
Amtsgericht Hagen, 24.03.2021