Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Care Intensiv 24 GmbH

Rinteln

Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Care Intensiv 24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 47 IN 49/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 49/22
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201901
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
07.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes und Erbringung artverwandter Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Veröffentlichungstext

47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bückeburg, 25.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
  11. Sicherungsmaßnahme
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