Forderungsprüfung
Care Intensiv 24 GmbH
Rinteln
Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Care Intensiv 24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2025, Aktenzeichen 47 IN 49/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 49/22
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 201901
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 22.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes und Erbringung artverwandter Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
47 IN 49/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care Intensiv 24 GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 7, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRB 201901), vertr. d.: Dr. Olaf Vollkopf, Weg zur Platte 1, 45133 Essen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 19.09.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 19.09.2025