Forderungsprüfung
care home logistic GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur care home logistic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.03.2020, Aktenzeichen 810 IN 28/19 C-5-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 28/19 C-5-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 111538
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 30.03.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 28/19 C-5-6 - In dem Insolvenzverfahren care home logistic GmbH,
Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
111538) wird die Prüfung der bis zum 22.06.2020 nachträglich angemeldeten,
nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet,
§ 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
06.07.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.03.2020
Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
111538) wird die Prüfung der bis zum 22.06.2020 nachträglich angemeldeten,
nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet,
§ 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
06.07.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.03.2020