Sicherungsmaßnahme

CAPITALENT GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur CAPITALENT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 338/26 C-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 338/26 C-77-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 84583
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
02.03.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Arno Wolf
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
73.999 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Beratung zu Fragen der Personalauswahl, Personalentwicklung und Talentmanagement, die Suche nach Führungskräften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 338/26 C-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CAPITALENT GmbH, Speicherstraße 53, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84583), vertr. d.: Patricia Gautschi, (Geschäftsführerin), ist am 02.03.2026 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.03.2026
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