Forderungsprüfung
Can Et GmbH
ber
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Can Et GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2025, Aktenzeichen 36c IN 2646/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 2646/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 169761
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 24.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 70.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Verkauf von Fleisch sowie Lebensmittel an Einzel- und Großhandel.
Veröffentlichungstext
36c IN 2646/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Can Et GmbH, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gökhan Karapolat
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 169761
1. Die Prüfung der bis 23.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Can Et GmbH, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gökhan Karapolat
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 169761
1. Die Prüfung der bis 23.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.09.2025