Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Can Et GmbH
ber
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Can Et GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2026, Aktenzeichen 36c IN 2646/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 2646/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 169761
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 21.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 70.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Verkauf von Fleisch sowie Lebensmittel an Einzel- und Großhandel.
Veröffentlichungstext
36c IN 2646/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Can Et GmbH, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Gökhan Karapolat
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 169761
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 11.02.2026 die Mindestvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 11.02.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 15 % für den Mehraufwand aufgrund umfangreicher und ungeordneter Unterlagen beantragt. Weiterhin wurde ein Abschlag von 5 % aufgrund der Arbeitserleichterung durch die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters berechnet.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Can Et GmbH, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Gökhan Karapolat
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 169761
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 11.02.2026 die Mindestvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 11.02.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 15 % für den Mehraufwand aufgrund umfangreicher und ungeordneter Unterlagen beantragt. Weiterhin wurde ein Abschlag von 5 % aufgrund der Arbeitserleichterung durch die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters berechnet.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026