Sicherungsmaßnahme
Campeleon GmbH
Radeberg
Das Amtsgericht Dresden hat zur Campeleon GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.04.2023, Aktenzeichen 557 IN 518/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 518/23
- Registerbezug
- Dresden, HRB 40943
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 04.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 38.102 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erstellung und Vertrieb von An- und Ausbaumodulsystemen für moderne Reisemobile, einschließlich der Entwicklung von Technologien und IT-gestützten Lösungen für die individuelle Neu- und Umgestaltung für Campingfahrzeuge.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 533 IN 518/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Campeleon GmbH, Bautzner Landstraße 45, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40943
vertreten durch den Geschäftsführer Nico Herzberg
- wurde am 04.04.2023 um 13:23 Uhr Thomas Reichelt, Kaitzer Straße 18, 01069 Dresden, Email geschäftlich info@diligens-rechtsanwaelte.de, Website www.diligens-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich 0351 202551 76, Telefax 0351 314107 51 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 533 IN 518/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Campeleon GmbH, Bautzner Landstraße 45, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40943
vertreten durch den Geschäftsführer Nico Herzberg
- wurde am 04.04.2023 um 13:23 Uhr Thomas Reichelt, Kaitzer Straße 18, 01069 Dresden, Email geschäftlich info@diligens-rechtsanwaelte.de, Website www.diligens-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich 0351 202551 76, Telefax 0351 314107 51 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.