Forderungsprüfung
Callsen, Anja
Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Callsen, Anja eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2022, Aktenzeichen 53a IN 72/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 72/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 110989
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 03.03.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
53a IN 72/19
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Anja Callsen, geboren am 22.07.1956, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter: Pflegedienst Callsen e.K., Frohmestraße 66, 22459 Hamburg,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herzog Khan & Partner - Rechtsanwälte, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg, Gz.: 49/2019
Beschuss
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.03.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 28.02.2022
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Anja Callsen, geboren am 22.07.1956, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter: Pflegedienst Callsen e.K., Frohmestraße 66, 22459 Hamburg,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herzog Khan & Partner - Rechtsanwälte, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg, Gz.: 49/2019
Beschuss
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.03.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 28.02.2022