Restschuldbefreiung
Callsen, Anja
Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Callsen, Anja eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2025, Aktenzeichen 53a IN 72/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 72/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 110989
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 07.08.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
53a IN 72/19
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Anja Callsen, geboren am 22.07.1956, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter: Pflegedienst Callsen e.K.,
Frohmestraße 66, 22459 Hamburg,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Vw. Herbert Tanakai, Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist im laufenden Insolvenzverfahren gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 15.09.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, auf die der Antrag gestützt wird.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 04.08.2025
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Anja Callsen, geboren am 22.07.1956, Pfingstbusch 5, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter: Pflegedienst Callsen e.K.,
Frohmestraße 66, 22459 Hamburg,
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 110989,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Vw. Herbert Tanakai, Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist im laufenden Insolvenzverfahren gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 15.09.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, auf die der Antrag gestützt wird.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 04.08.2025