Insolvenzbekanntmachung
BZS GmbH der unabhängige Fahrzeugdienstleister
Einbeck
Das Amtsgericht Göttingen hat zur BZS GmbH der unabhängige Fahrzeugdienstleister eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 71 IN 59/25 EIN.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 71 IN 59/25 EIN
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204495
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Servicedienstleistungen, F&E und Umsetzung innovativer Lösungen, insbesondere im Bereich sogenannter spurgeführter Verkehre und im Bereich von Zweiwegfahrzeugen.
Veröffentlichungstext
71 IN 59/25 EIN: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BZS GmbH der unabhängige Fahrzeugdienstleister, Billerbecker Straße 2, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 204495), vertr. d.: Christian Zirr, Billerbecker Straße 2, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 28.08.2026, 11:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Lager- und Werkstatthalle: Amtsgericht Einbeck, Grundbuch von Kreiensen, Blatt 813, Gemarkung Kreiensen, Flur 3, Flurstücke 101/87 (1090 qm), 101/124 (3117 qm), Gebäude- und Freifläche, Billerbecker Straße, Kaufpreisangebot: 850.000,00 EUR
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.07.2026
Für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 28.08.2026, 11:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Lager- und Werkstatthalle: Amtsgericht Einbeck, Grundbuch von Kreiensen, Blatt 813, Gemarkung Kreiensen, Flur 3, Flurstücke 101/87 (1090 qm), 101/124 (3117 qm), Gebäude- und Freifläche, Billerbecker Straße, Kaufpreisangebot: 850.000,00 EUR
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.07.2026