Insolvenzbekanntmachung

BZ Firmenverwaltung UG (haftungsbeschränkt)

München

Das Amtsgericht München hat zur BZ Firmenverwaltung UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 1502 IN 2172/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1502 IN 2172/25
Registerbezug
München, HRB 225856
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
06.05.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Ferner Beratung von Unternehmen hinsichtlich organisatorischer und konzeptioneller Gestaltung der Unternehmensinfrastrukur sowie Dienstleistungen auf den Gebieten der Unternehmensberatung, Verwaltung und Schulung für Unternehmen und Personen im In- und Ausland.

Veröffentlichungstext

1502 IN 2172/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BZ Firmenverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Parzivalstraße 49, 80804 München, vertreten durch den Geschäftsführer Zenz Roland
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 225826
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
Betriebsveräußerung der wesentlichen materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände der BZ Firmenverwaltung UG (haftungsbeschränkt) an die A - Zenz GmbH zu einem Kaufpreis von 7.000,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.

Bei der A - Zenz GmbH handelt es sich um eine besonders interessierte Person i.S.v. § 162 Abs. 1 Alt. 2 Nr. 1 InsO i.V.m. § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.05.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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