Masseunzulänglichkeit
BWA Werkzeugbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bönen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur BWA Werkzeugbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 255 IN 19/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 19/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 3894
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von Werkzeugen für die Metall- und Kunststoffverarbeitung.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 19/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3894 eingetragenen BWA Werkzeugbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siemensstraße 34, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Geron Rainer Krampe, und Herrn Edgar Braun,
ist am 01.09.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
255 IN 19/26
Amtsgericht Dortmund, 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3894 eingetragenen BWA Werkzeugbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siemensstraße 34, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Geron Rainer Krampe, und Herrn Edgar Braun,
ist am 01.09.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
255 IN 19/26
Amtsgericht Dortmund, 02.09.2026