Forderungsprüfung
BWA Baumaschinenhandel GmbH Walldorf
Meiningen
Das Amtsgericht Meiningen hat zur BWA Baumaschinenhandel GmbH Walldorf eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen IN 113/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meiningen
- Aktenzeichen
- IN 113/21
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 507485
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 16.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 113/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BWA Baumaschinenhandel GmbH Walldorf, Wallbacher Straße 3, 98617 Meiningen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Ansorg
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507485
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Prüfung der noch nicht geprüften und der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wird angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Hinweis
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung dieses Beschlusses an die nachmeldenden Gläubiger durch Aufgabe zur Post gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 15.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BWA Baumaschinenhandel GmbH Walldorf, Wallbacher Straße 3, 98617 Meiningen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Ansorg
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507485
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Prüfung der noch nicht geprüften und der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wird angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Hinweis
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung dieses Beschlusses an die nachmeldenden Gläubiger durch Aufgabe zur Post gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 15.06.2026