Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
buymo GmbH
Northeim
Das Amtsgericht Göttingen hat zur buymo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 71 IN 51/25 NOM.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 71 IN 51/25 NOM
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 206162
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
71 IN 51/25 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der buymo GmbH, Mittelweg 5, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206162), vertr. d.: Jonny Moor, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 24.09.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 24.09.2026