Forderungsprüfung
Burwieck, Fred
Estorf
Das Amtsgericht Stade hat zur Burwieck, Fred eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.01.2025, Aktenzeichen 73 IN 68/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 68/23
- Registerbezug
- --
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 17.01.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
73 IN 68/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fred Burwieck, geb. am 22.01.1969, -Erdarbeiten-, Im Bötz 7, 21727 Estorf (--), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungsattribute der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zu Forderung lfd. Nr. 108 und 133 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 14.01.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungsattribute der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zu Forderung lfd. Nr. 108 und 133 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 14.01.2025