Forderungsprüfung
Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG
Dreieich
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 8 IN 643/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 643/23
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 43014
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
8 IN 643/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 43014), vertr. d.: 1. Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Waldemar Burghardt, (Geschäftsführer), 1.2. Anna Limpert-Burghardt, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 09.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2026
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 09.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2026