Insolvenzbekanntmachung

Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG

Dreieich

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 643/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 643/23
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 43014
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Offenbach am Main
14.09.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 643/23

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 43014),
vertreten durch:
1. Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Waldemar Burghardt, (Geschäftsführer),
1.2. Anna Limpert-Burghardt, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main,

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme