Forderungsprüfung
Burger Technologie GmbH
Breitengüßbach
Das Amtsgericht Bamberg hat zur Burger Technologie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2022, Aktenzeichen 4 IN 292/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- 4 IN 292/21
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 2837
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.10.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 292/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Geschäftsführer Burger Gerald, geboren am 03.12.1970, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 Bamberg und Reuter Bernd, geboren am 03.02.1963, Richard-Wagner-Straße 4, 90571 Schwaig
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 2837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Karmelitenstraße 5-7, 97070 Würzburg, Gz.: 21/000659BE-OZ
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 06.10.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Geschäftsführer Burger Gerald, geboren am 03.12.1970, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 Bamberg und Reuter Bernd, geboren am 03.02.1963, Richard-Wagner-Straße 4, 90571 Schwaig
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 2837
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Karmelitenstraße 5-7, 97070 Würzburg, Gz.: 21/000659BE-OZ
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 06.10.2022