Insolvenzbekanntmachung

Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt)

Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2026, Aktenzeichen 96 IN 175/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 175/25
Registerbezug
Bonn, HRB 22968
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.01.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Vermarktung von Imkereiprodukten, Umweltdienstleistungen sowie Fanartikeln des Fantasyportals Bundesamt für magische Wesen sowie Publikation von Literatur.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 175/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22968 eingetragenen Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt), Estermannstr. 139, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lotz, Estermannstr. 139, 53117 Bonn

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler & Kollegen, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über eine Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Vergleichsvertrages mit Herrn Frank Lotz gemäß Entwurf vom 12.11.2025
bestimmt auf

Mittwoch, 04.02.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

96 IN 175/25
Amtsgericht Bonn, 12.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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