Masseunzulänglichkeit
Buddha's Superlative GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Buddha's Superlative GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2024, Aktenzeichen 505 IN 8/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 8/20
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 85126
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Gastronomie/Cocktailbar.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 8/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85126 eingetragenen Buddha's Superlative GmbH, Kapuzinergasse 24, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Ertel, Grafenberger Allee 130 a, 40237 Düsseldorf
ist am 18.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 8/20
Amtsgericht Düsseldorf, 22.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85126 eingetragenen Buddha's Superlative GmbH, Kapuzinergasse 24, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Ertel, Grafenberger Allee 130 a, 40237 Düsseldorf
ist am 18.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 8/20
Amtsgericht Düsseldorf, 22.10.2024