Forderungsprüfung
BTT Health GmbH
Greifenberg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur BTT Health GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 362/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 362/26
- Registerbezug
- München, HRB 186346
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 115.051 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung, Herstellung und Vertrieb medizinischer Produkte.
Veröffentlichungstext
1 IN 362/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BTT Health GmbH, Beurer Straße 25A, 86926 Greifenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Simundic Ivo Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 186346
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BTT Health GmbH, Beurer Straße 25A, 86926 Greifenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Simundic Ivo Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 186346
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026