Sicherungsmaßnahme

BSP Investment UG (haftungsbeschränkt)

Euskirchen

Das Amtsgericht Bonn hat zur BSP Investment UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2024, Aktenzeichen 96 IN 55/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 55/24
Registerbezug
Bonn, HRB 27306
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.06.2024
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dirk-Henning Tönnesmann
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Immobilieninvestitionen und artverwandte Geschäfte. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 55/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27306 eingetragenen BSP Investment UG (haftungsbeschränkt), Palmersheimer Str. 16, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivaylo Tsakov, Palmersheimer Str. 16, 53881 Euskirchen

Geschäftszweig: Immobilieninvestitionen und artverwandte Geschäfte

ist am 18.06.2024, um 10:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

96 IN 55/24
Amtsgericht Bonn, 18.06.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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