Vergütungsfestsetzung

BSB Bautenschutz Bottrop GmbH

Bottrop

Das Amtsgericht Essen hat zur BSB Bautenschutz Bottrop GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2020, Aktenzeichen 163 IN 152/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 152/19
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB HRB 4612
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.10.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 152/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4612
eingetragenen BSB Bautenschutz Bottrop GmbH, Am Vorthbach 12, 46240 Bottrop,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Werner Heinrich,
Saarstr. 13, 46236 Bottrop

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Die festgesetzten
Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt
wurde die Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 11, 2 Abs. 1 InsVV nach einer
Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) in Höhe von [Verg.Verw_Wert_TeilM].

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00
EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG
gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch
Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des
Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person
signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer
Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des
elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen
erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Hinweis

Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.

Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer
Nr. 166 eingesehen werden.

163 IN 152/19
Amtsgericht Essen, 20.10.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme