Sicherungsmaßnahme
BS-Bau Engineering GmbH
Braunschweig
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur BS-Bau Engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 272 IN 94/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 94/26
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 209882
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 28.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Franc Zimmermann
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Tätigkeiten des Baugewerbes, insbesondere Rohbau-, Maurer- und Betonarbeiten sowie die Erstellung von Bauwerken auch als Bauträger.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 272 IN 94/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BS-Bau Engineering GmbH, Rosenwinkel 3, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209882), ist am 28.05.2026 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 28.05.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BS-Bau Engineering GmbH, Rosenwinkel 3, 38110 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209882), ist am 28.05.2026 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 28.05.2026