Forderungsprüfung
Brühl 74 GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Brühl 74 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2026, Aktenzeichen 405 IN 897/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 897/23
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 30327
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 10.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- An- und Verkauf vom Immobilien und deren Bestandhaltung
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 897/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brühl 74 GmbH, Kohlgartenstraße 24 a, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30327
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Nardo Pepe
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 405 IN 897/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brühl 74 GmbH, Kohlgartenstraße 24 a, 04315 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30327
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Nardo Pepe
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.