Sicherungsmaßnahme
bringit UG (haftungsbeschränkt)
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur bringit UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2025, Aktenzeichen 25 IN 88/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 88/25
- Registerbezug
- Siegen, HRB 12886
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.05.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Markus Rödder
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 88/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12886 eingetragenenbringit UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstraße 15, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Berkan Kara, Austraße 30, 57076 Siegen
Geschäftszweig: Der Betrieb eines mobilen Supermarkts, bei welchem Lebensmittel nach Bestelleingang an den Kunden ausgeliefert werden;
ist am 08.05.2025, um 12:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 88/25
Amtsgericht Siegen, 08.05.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12886 eingetragenenbringit UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstraße 15, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Berkan Kara, Austraße 30, 57076 Siegen
Geschäftszweig: Der Betrieb eines mobilen Supermarkts, bei welchem Lebensmittel nach Bestelleingang an den Kunden ausgeliefert werden;
ist am 08.05.2025, um 12:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 88/25
Amtsgericht Siegen, 08.05.2025