Forderungsprüfung

Brewer's Tribute GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Brewer's Tribute GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2026, Aktenzeichen 36b IN 1410/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36b IN 1410/24
Registerbezug
Berlin, HRB 166833
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
29.04.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

36b IN 1410/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Brewer's Tribute GmbH, Zur Alten Börse 41 (Halle 3), 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Maximilian Mömken
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 166833
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.04.2026 beschlossen:

1.
Termin Prüfung etwaig nachgemeldeter Forderungen, zur Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörtungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den

Dienstag, den 09.06.2026, 13.00 Uhr, Saal 218, 2. Etage des Haupthauses des Amtsgerichtes Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1.1
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. eingehenden Stellungnahmen können durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Zimmer 208, 2. Etage, eingesehen werden (§ 234 InsO).
1.2
Der Vorlegende, hier der Insolvenzverwalter, ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterungen im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
1.3
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§§ 253 Abs. 2 Nummer 1 und 2, Abs. 3 InsO).
2.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger und der Schuldner (§ 235 Abs. 3 InsO) besonders geladen. Die Zustellung der Ladung ist gemäss § 8 InsO dem Insolvenzverwalter übertragen.
3.
Dieser Beschluss gilt als Ladung
4.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Eröffnung des Verfahrens